Praxisproblem LKW-Überladung
Bei polizeilichen LKW-Kontrollen wird oftmals die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts beanstandet. Liegt eine solche vor wird wegen des großen Gefahrenpotentials regelmäßig die Weiterfahrt untersagt. Die folgenden Ausführungen informieren darüber, wie sich eine Überladung auf das Fahrzeug auswirkt, wie die tatsächliche Nutzlast berechnet wird und welche Rechtsfolgen bei Verstößen drohen.
Wie wirkt sich eine Überladung auf das Fahrzeug aus?
Bei der Konstruktion von Fahrzeugen werden die einzelnen Bauteile auf ein festgelegtes zulässiges Gesamtgewicht abgestimmt. Aus Kostengründen und mit Blick auf das Gewicht und die damit verbundene Wirtschaftlichkeit der Fahrzeuge, verzichten die Hersteller auf unnötige Reserven
. Dies führt dazu, dass sich eine erhebliche Überladung negativ auf die Stabilität des Fahrzeugs und dessen Fahreigenschaften auswirkt. Insbesondere verlängert sich der Bremsweg und der Reifenverschleiß nimmt zu. Die Folge ist ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko.
Wie wird die Nutzlast ermittelt?
Von einer Fahrzeugüberladung spricht man, wenn das Leergewicht des Fahrzeugs zusammen mit dem Gewicht der Zuladung das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet. Wer als Fahrer ein ihm nicht vertrautes Fahrzeug übernimmt sollte vor der Beladung die Nutzlast ermitteln. Diese errechnet sich aus der Differenz des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs und dem Leergewicht. Das Leergewicht findet sich unter Buchstabe G
der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das in Deutschland relevante zulässige Gesamtgewicht unter F1
. Wenn bei der Verladung des Frachtguts die Ladepapiere oder ein erhaltener Wiegeschein aufmerksam kontrolliert werden, lässt sich eine unzulässige Gewichtsüberschreitung in der Regel vermeiden. Auf etwaige Unstimmigkeiten sollte der Fahrer den Verlader im eigenen Interesse hinweisen.
Wenn möglich sollte – bei nicht abgedeckter Ladung,- wie z.B. bei Holz oder Sand, die zur Verfügung stehende Nutzlast nicht vollständig ausgereizt werden, da sich diese Ladegüter bei Niederschlägen leicht vollsaugen können. Dadurch kann es zu einer nicht unwesentlichen Gewichtserhöhung kommen. Sofern der Fahrer nicht sicher ist, ob sich das Gewicht der Ladung im zulässigen Bereich bewegt, sollte er zur eigenen Absicherung eine Wägung des Fahrzeugs veranlassen.
Welche Rechtsfolgen drohen dem Fahrer
Führt die Überladung von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t um mehr als zwei Prozent (Toleranzgrenze) drohen dem Fahrer folgende Sanktionen:
Gewichtsüberschreitung in % |
Geldbuße |
Punkte |
2 bis 5 |
30 Euro |
– |
mehr als 5 |
80 Euro |
1 |
mehr als 10 |
110 Euro |
1 |
mehr als 15 |
140 Euro |
1 |
mehr als 20 |
190 Euro |
1 |
mehr als 25 |
285 Euro |
1 |
mehr als 30 |
380 Euro |
1 |
Kommt es infolge der Überladung zu einem Verkehrsunfall, bei dem andere Personen zu Schaden kommen, droht dem Fahrer die Einleitung eines Strafverfahrens mit noch deutlich weiterreichenden Konsequenzen.
Welche Rechtsfolgen drohen dem Halter
Bei Überschreitungen des zulässigen Gesamtgewichts drohen nicht nur dem Fahrer, sondern auch dem Halter wegen des Anordnens oder Zulassens der Inbetriebnahme folgende Konsequenzen auf Bußgeldebene:
Gewichtsüberschreitung in % |
Geldbuße |
Punkte |
2 bis 5 |
35 Euro |
– |
mehr als 5 |
140 Euro |
1 |
mehr als 10 |
235 Euro |
1 |
mehr als 15 |
285 Euro |
1 |
mehr als 20 |
380 Euro |
1 |
mehr als 25 |
425 Euro |
1 |
Kanzlei Voigt Praxistipp
Bei der Verladung sind die Frachtpapiere und ein etwaig vorhandener Wiegeschein auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind mit dem Verlader zu klären. Weist ein ausgehändigter Wiegeschein formal eine ordnungsgemäße Gewichtsbeladung des Fahrzeugs aus, so ist dieser bei einer Verkehrskontrolle zur Entlastung vorzulegen.
Inhaber von Transportunternehmen sollten ihre Mitarbeiter ausreichend schulen und die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Ladungssicherung, anordnen. Der Fahrzeughalter, der eine Fahrt mit Überladung anordnet oder duldet wird selbst mit nicht unerheblichen Geldbußen und einem Punkt belegt.
Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einer Anzeige wegen Überladung kommen, steht Ihnen das Team der ETL Kanzlei Voigt engagiert zur Seite. Dies gilt für Fahrer und Fahrzeughalter gleichermaßen. Wir kämpfen für Sie, wenn es um die Vermeidung unberechtigter Bußgelder und Punkte geht.
Kanzlei Voigt Praxistipp
Um BUßgelder und Punkte zu vermeiden, sollten die Frachtpapiere und ein etwaig vorhandener Wiegeschein auf die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts kontrolliert werden. Unklarheiten oder Gewichtsüberschreitungen sind direkt mit dem Verlader zu klären. Wiegeschein oder Frachtpapiere sind bei einer Verkehrskontrolle ohnehin vorzulegen und können im Zweifel sogar zur Entlastung beitragen.
Unternehmer und Fuhrparkverantwortliche sollten ihre Mitarbeiter ausreichend schulen und die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Ladungssicherung, anordnen.
Sollte es trotz aller Sorgfalt zu einer Anzeige wegen Überladung kommen, kann fachkundiger Rechtsrat zumindest die Folgen abmildern. Die erfahrenen Rechtsanwälte der ETL Kanzlei Voigt stehen Ihnen auch hier zur Seite!