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Gesetz zum autonomen Fahren passiert den Bundesrat!

Gesetz zum autonomen Fahren passiert den Bundesrat!
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28.05.2021 — zuletzt aktualisiert: 19.10.2021

Gesetz zum autonomen Fahren passiert den Bundesrat!

Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 dem „Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Pflichtversicherungsgesetzes – Gesetz zum autonomen Fahren“ zugestimmt. Damit können autonome Fahrzeuge künftig bundesweit und ohne physisch anwesende Fahrer oder Fahrerinnen in festgelegten Betriebsbereichen des öffentlichen Straßenverkehrs im Regelbetrieb fahren. Das Gesetz ermöglicht damit die Einführung entsprechender Systeme in den Regelbetrieb. Künftig ist im öffentlichen Straßenverkehr damit nicht nur die Erprobung autonomer, führerloser Fahrzeuge zulässig (Drs. 430/21).

Konkrete Einsatzmöglichkeiten

Der Einsatz autonomer Fahrzeuge in festgelegten Betriebsbereichen soll Einsatzchancen in verschiedenen Mobilitätsbereichen ermöglichen. Dies können z.B. der öffentliche Personenverkehr, Dienst- und Versorgungsfahrten oder die Logistik sein. Betriebsshuttles für Mitarbeiter sowie Fahrten zwischen medizinischen Versorgungszentren und Alten- beziehungsweise Pflegeheimen gehören ebenfalls dazu.

Was regelt das Gesetz?

Inhaltlich regelt das Gesetz die technischen Anforderungen an Bau, Beschaffenheit und Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit autonomen Fahrfunktionen sowie wie Prüfung und Verfahren einer Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt.

Auch der Umgang mit den für den Betrieb benötigten Daten sowie die Regelung eine Technischen Aufsicht ist enthalten. Die technische Aufsicht muss eine natürliche Person innehaben, „die im Einzelfall die Deaktivierung oder Freigabe von Fahrmanövern des Kraftfahrzeuges mit autonomer Fahrfunktion von außen vornehmen kann.“ Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist ebenfalls vorgeschrieben.

 

Quelle: Bundesrat

Bildnachweis: Pixabay/falco

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Dr. Wolf-Henning Hammer
Rechtsanwalt

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